Ein seltsamer Vertrag aus dem Jahr 1821 - ein Vater kauft seinen Sohn vom Militärdienst frei

von Leo Huber am 01.06.2005

Um diesen Vorgang zu verstehen, müssen wir in Gedanken rund 200 Jahre zurückgehen. Das Gebiet des Hochstiftes Augsburg - und damit auch Oberstdorf - war durch den Reichsdeputationshauptschluß 1803 dem Herzogtum Bayern einverleibt worden. Als Bayern am 1. Januar 1806 von Napoleons Gnaden Königreich wurde, hatte das für die Bevölkerung erhebliche Auswirkungen, vor allem in militärischer Hinsicht. Zum „Dank” erwartete und erhielt der französische Kaiser von Ludwig I. die meisten Hilfstruppen und die höchsten Hilfsgelder für seine Kriege, die er in ganz Europa führte.

Am 24. Juni 1812 begann der Rußlandfeldzug; 610.000 Mann, davon 33.000 aus Bayern, überschritten die russische Grenze zum Marsch auf Moskau. Nach dem Scheitern dieses letzten großen Feldzuges Napoleons begann für die Soldaten ein schrecklicher Rückzug in winterlichen Verhältnissen. Allein beim Übergang über die Beresina vom 26. bis 28. November 1812 kamen über 24.000 ums Leben. Lediglich 100.000 kehrten zurück, von den 33.000 bayerischen Soldaten sahen nur 3.000 die Heimat wieder. Bei den Gefallenen, Vermißten und durch Krankheit und Entbehrungen ums Leben Gekommenen waren auch 20 Oberstdorfer. In der Chronik des Joseph Ignaz Math ist dazu vermerkt: „1814 am 12. Juni hat man die Denkmale und Tafeln der verstorbenen und vermissten Soldaten von hier in die Kirche getan mit Vigil und Kreuz und Totenfahnen links und rechts.”

Ein Soldat zu damaliger Zeit hatte also bei Kriegshandlungen realtiv geringe Überlebenschancen. Hinzu kam, daß der Militärdienst drei Jahre zu leisten war, mit späterem dreijährigem Reservedienst.

Vor diesem Hintergrund ist der im August 1821 zustande gekommene seltsame, in Oberstdorf einmalige Vertrag zu verstehen, der es ermöglichte, daß Joachim Haneberg, der Sohn des Oberstdorfer Fischermeisters Ferdinand Haneberg, nach nur dreimonatiger Dienstzeit beim kgl. bayer. 11. Linieninfanterieregiment in Kempten entlassen wurde (Anhang /).
Im Vertrag (Anhang 2) erscheinen drei Personen:

1. Vater Ferdinand Haneberg, Hs. Nr. 19, Fischermeister und Besitzer aller Fischrechte im Oberstdorfer Gemeindegebiet; geb. 25. Mai 1771, gest. 25. Februar 1849.

2. Sohn Joachim Haneberg, Hs. Nr. 174, Fischer und Hirt, ab 1863 Besitzer von Vaters Fischrechten; geb. 13. August 1798, gest. 31. August 1873.

3. Andreas Ihle, vermutlich Dienstknecht in Oberstdorf; geb. in Illerberg bei Weißenhorn, gleichen Alters wie Joachim Haneberg. Ihle hatte seinen eigenen Militärdienst beim kgl. bayer. 15. Linieninfanterieregiment schon absolviert

Hauptakteur war ohne Zweifel Ferdinand Haneberg. Bei vielen Verträgen unterschrieb er nur mit drei Kreuzle, und es wurde vermerkt, daß „er des Schreibens unerfahren sey”. Was aber seine Handelsschaften und seinen Weitblick anging, war er alles andere als rückständig.

Kurz vor der Hochzeit erwarb seine zukünftige Ehefrau Anna Finkei ihr Elternhaus Nr. 19 in Oberstdorf von ihrem Schwager Casimir Vogler zurück, zum Kaufpreis von 1.050 Gulden. Durch diese riesige Summe war der Schuldenberg also um 1800 enorm.

Nachdem die Hanebergsippe schon lange mit der Bewirtschaftung der gepachteten Fischwässer in Oberstdorf betraut war, bot sich im Zuge der Säkularisation eine einmalige Chance. Am 23. März 1812 erwarb der Wertacher Handelsmann Josef Anton Wittwer vom bayerischen Staat die meisten Oberallgäuer Fischrechte. Am 30. April 1812, also bereits einen Monat später, kaufte Ferdinand Haneberg um 135 Gulden die Oberstdorfer Fischrechte in Breitach, Stillach und Trettach und aller Nebenflüsse, ebenso die Fischrechte im Christlessee und Seealpsee. Den Freibergsee kaufte er ganz mit Grund und Ufer.

Warum war es nun dem Haneberg so wichtig - einmal abgesehen von den oben genannten Gründen - seinen zweiten Sohn, den Fischer Joachim, um viel Geld vom bereits begonnenen Militärdienst freizukaufen? Das hatte sicherlich auch damit zu tun, daß sein ältester Sohn Johannes 1819 vorzeitig beim Militär entlassen wurde, weil er „gänzlich ungeeignet befunden worden ist”. Da hat es wohl an der geistigen oder der körperlichen Eignung gefehlt bzw. beides traf zu. Zum Fischen in den Oberstdorfer Seen und Gewässern und dem Verkauf des Fanges brauchte es aber einen gesunden und kaufmännisch versierten Mann. Den hatte er in seinem Sohn Joachim ohne Zweifel. Ferdinand Haneberg suchte also einen Ersatzmann, welcher für Joachim den Militär- und Reservedienst leistete, zu dem dieser, wie schon erwähnt, bereits im Mai 1821 beim Infanterieregiment in Kempten eingezogen worden war. Diesen Ersatzmann fand Haneberg in der Person des Andreas Ihle.

Als nächster war also Joachim Haneberg beteiligt. Geboren im Jahre 1798, stand er in Rührigkeit und Umtriebigkeit seinem Vater Ferdinand in nichts nach. Joachim heiratete im Jahre 1832 Johanna Metzler von Oberstdorf. Sein Schwiegervater, ein Nagelschmied, war gebürtig von Marbach und erwarb 1789 das Haus Nr. 174. Die Oberstdorfer nannten die Metzlers „Schwäblar”, entsprechend ihrer Herkunft. Durch diese Einheirat wohnte Joachim mit seiner Familie nun auf dem Anwesen Nr. 174. Nach dem Ableben seines Bruders Johannes im Jahr 1863 wurde er der alleinige Eigentümer aller Fischwässer in Oberstdorf. Einen großen Teil der Schulden des Vaters Ferdinand, zu denen auch die 200 Gulden für Ihle gehörten, mußte er allerdings übernehmen und abtragen (Anhang 4). Im hohen Alter mußte er noch den großen Brand vom 5./6. Mai 1865 miterleben. Der Neubau seines Hauses erfolgte dann in der Bahnhofstraße (heute Hut Kreuzer). Am 31. August 1873 starb der Fischer und Hirt Joachim Haneberg.

Als dritter ist zu nennen der Illerberger Andreas Ihle. Allen Anschein nach war er ein großer „Leichtfuß”. Zur Zeit des Vertragsabschlusses hatte er überall Schulden, so z.B. beim „Löwirt Stadelmann 12 Gulden 24 X.”, beim Kramer „Franz Jegers Kinder” ebenfalls „12 Gulden 24 X.” usw. (Anhang 3). Ihle war also in großer Geldnot und Ferdinand Haneberg zahlte diese Schulden in seinem Namen.

Die finanziellen Aspekte des Vertrages Haneberg/Ihle beinhalten drei wesentliche Punkte:

1. Ihle erhält sofort 30 Gulden Handlohn für die Übernahme des Militärdienstes und der anschließenden Reservezeit.

2. Während der Soldatenurlaubszeit erhält Ihle bei Haneberg die volle Hausmannskost, wobei vermerkt wurde, daß er in dieser Zeit bei der Feldarbeit mithelfen muß.

3. Die verhältnismäßig hohe Hauptsumme von 200 Gulden wird, verzinslich mit 5 Prozent, durch Grundschuld gesichert. Sollte Ihle sterben, erhält seine Mutter diese erhebliche Summe ausbezahlt.

Zwei Gründe ließen vermutlich den Ferdinand Haneberg zu diesem Vertrag kommen.

1. Die persönliche/familiäre Seite:

1739 fällt ein Großonkel von Ferdinand mit Namen Franz Xaver Haneberg als Feldscher bei Szegedin in Ungarn. 1742 stirbt der nächste Haneberg mit Namen Sebastian als Korporal bei Glarus in der Schweiz ebenfalls in Kriegsdiensten. Von diesen Schicksalsschlägen für die kleine Sippe Haneberg erfuhr Ferdinand bestimmt noch aus den Erzählungen seiner Voreltern. Zudem hatte er ja selbst die Zeit der Napoleonischen Kriege vor Ort erlebt, als am 20. August 1796 erstmals 50 französische Soldaten vom Regiment Condee hier Quartier machten. Diese zogen anderntags über den Tannberg weiter nach Lech und zerstörten dabei die neue Brustwehr am Schrofenpaß.

Weitere diesbezügliche Ereignisse sind in der Math-Chronik festgehalten: „1800 am 18. Heumonat [Juli] kamen wieder Franzosen hierher und wurden im Markt einquartiert bald viel, bald wenig.”

„1801 am 1. Jänner zogen sie endlich ab. Die Unkosten für Oberstdorf belaufen sich bisher auf 44.000 Gulden!! Auf Jauchen und Reute hat man keine Franzosen einquartiert weil sie mögen nicht hinauf.”

„1801 am 24. Nov. befinden sich 2 Kompanien allhier. Sie brachten eine Kanone und 2 Pulverwagen mit. Verschiedene Piquethütten [Wachthäusle] wurden aufgestellt. Sie sind aus zölligen Brettern gemacht und die Bauern mussten das Essen auf die Piquethütten tragen. Tag und Nacht feuerten die Franzosen wie die Zigeuner und verbrannten Holz zu erstaunen. Die Bauern mussten das Holz zu den Hütten bringen es mag kalt oder^warm sein. Das Holz hat man im Gschlief, am Burgstall im Riedwald und am Schlechten gemacht.”

„1807 im November hat der König von Bayern beschlossen dass alle Männer in Stadt und Land bis 60 Jahren das Exerzieren lernen müssen und sich militärisch kleiden.” (Mußte bis dahin von der Ortsgemeinde lediglich ein Kontingent an Soldaten aufgeboten werden, so galt mit diesem königl. Erlaß nun die allgemeine militärische Dienstpflicht.)

2. Die wirtschaftliche Seite:

Beim Vertragsabschluß im Jahr 1821 waren die Schulden vom Hauskauf 1793 und vom Kauf der Fischerrechte 1812 meistenteils noch nicht bezahlt; die Gläubiger mußten noch viele Jahre bedient werden. Die Hungerjahre von 1817 und 1818 waren gerade vorbei und die Nachfrage nach Fischen groß. Aber man mußte sie auch fangen und feilbieten können. Hierzu brauchte der alte Haneberg seinen umtriebigen Sohn Joachim dringend.

So sinnvoll und nachahmenswert uns dieser Oberstdorfer Vertrag von 1821 auch heute erscheinen mag, er blieb doch einmalig. Von weiteren Abmachungen dieser Art gibt es, auch im weiteren Umkreis, keine Überlieferung.

Vertrag - Heft 46

Übertragung:

Abschied
für
Joachim Haneberg 
Gemeiner
der 1. Fus. Comp.
des
K. B. 11. Lin. Inf. Regmts
. Joachim Haneberg wurde ärztlich visitirt
 und äußerlich gesund befunden
.

Kempten am 14. Aug. 1821
 Dr.Nell...

Vertrag - Heft 46

Abschiedsurkunde

Übertragung der Abschiedsurkunde:

Vorzeiger dieses Joachim Haneberg, geboren im Jahre 1798 in Oberstdorf kgl. Landgerichts Sonthofen im Oberdonaukreis, kathol. Religion, ledigen Standes, seines Gewerbes Fischer hat bei unten genannten Regimente den 1. Fus. Comp, seit dem 9. des Monats Mai 1821. mithin drey Monate und 5 Tage als Gemeiner gedient.

Derselbe hat übrigens während seiner Dienstzeit eine gute Aufführung gepflogen. Da er aber nach königl. Geld comando Order vom 31. vorigen Monats gegen Stellung eines Ersatzmannes entlassen werden darf so erhält der nämliche hiermit seinen sämtlichen Abschied jedoch unter der ihm ausdrücklich gemachten Erinnerung, daß im Falle er dem bestehenden Verbote entgegen in auswärtige Militärdienste trette, derselbe seines Vermögens verlustig werden, und bei seiner Rückkunft in das Königreich zum National Kriegsdienst unterworfen seyn und daß er mit Notfälle aufgefordert, sich zur Vertheidigung des Vaterlandes bei der National Garde müßte gebrauchen laßen.

Kempten am Vierzehnten August Ein Tausend achthundert Ein und Zwanzig
Baier. 11. Lin. Inf. Regiment von Kinkel

Sillement Oberst / Gegenbauer Auditor

Vertrag - Heft 46

Übertragung:

Folio 728

Vertrag
 per 230 fl

für
Andreas Ihle
von Illerberg de dato
18ten Juni 1821

Stempel ... 15
Brief ... 1,55
= S 2 fl 10

Vertrag - Heft 46

Vertrag

Vertrag - Heft 46

Unterschriften:

x x Ferdinand Haneberg
Joachim Haneberg
Andreas Ihle

Der Vertrag wurde beglaubigt von
Königl Bair. Landgericht
Schaflitzl Landrichter

Der Vertragstext beginnt mit

Erschein ich Joachim Haneberg von Oberstdorf aus der Alters Klasse 1798. Soldat vom Kgl Baier. 11 ten Linien Infanterieregiment unter Beistandsleistung meines Vaters Fischer und Oekonomie Guts Besitzers von Oberstdorf...

Andreas Ihle von Illerberg ... verspricht... als Ersatzmann auf eine 6 jährige Kapitulations Dienst zeit einzustehen ...

es folgen die ausführlich beschriebenen Vertragspunkte und er endet mit den Unterschriften:

x x Ferdinand Haneberg
des Schreibens unerfahren
Joachim Haneberg
Andreas Ihle
Der Vertrag wurde beglaubigt von

Königl Bair. Landgericht

Schaflitzl Landrichter

Vertrag - Heft 46

Übertragung:

Schuld Ver

Rechnung von


Andreas Ihle


in Weißehorn 


dem 1ten December 1821

Vertrag - Heft 46

Unterzeichner: Andreas Ihle

Vertrag - Heft 46

Unterschrift : Andreas Ihle und Ferdinand Haneberg Fischer

Übertragung:

ich Endes underzeichneter bekenn das gegen wertiger Schuldkosten ich einbeken schuldig zu seyn und meine gläubiger zufrieden zu stelle

Erstlich dem Johan Bach Weissgerber ein Gulden geld 2tens den Franz Jegers Kinder dafür pargeld 7 f 24 x sage Siben Gulden Zwantzig vier Kreützer 3tens dem drexlers Karl in Sonthofen 7 f 6 x mit Worten Siben Gulden sechs Kreützer 4ten dem Löwirth Stadelmann dahier 12 f 24 x sage Zwölf Gulden Zwantzig vier Kreützer.

Oberstdorf am 1ten December 1821

Andreas Ihle

Übertragung:

Ich Ends Unterzeichneter habe einzunehmen des Guthaben beym Seite 3: Ferdinand Haneberg in Oberstdorf folgentes; vor liferung od statt liferung sechs Hemder hat davon an parem Geld 10 f sage Zehn Gulden.

Weiters von meinem Einstand welcher eintraf am 15. Augusti laufenten Jahres habe ich zwey Jahre kein [?] od. Zinß zu fordern

Oberstdorf am 1ten December 1821 verrechnet.

Andreas Ihle
Ferdinand Haneberg Fischer

Vertrag - Heft 46

Königl. Landgericht

Übertragung:

Joachim Haneberg von Oberstdorf hat bezahlt für Übernahme zu 700 fl, dann 200 fl und für Ehevertrag zu 200 fl an Taxen, Sigel und Zustellgebühr 20 fl 37 x ...

Sonthofen, den 26. Jänner 1832

Kgl. Landgericht

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