Oberstdorfer „Hexen” auf dem Scheiterhaufen – Ein finsteres Kapitel aus der Geschichte unserer Heimat (Teil 3)

von Karl Hofmann am 01.12.2009

Erstmals erschienen in: »Oberstdorfer Gemeinde- und Fremdenblatt«, 1931

Katharina K.
Ein weiteres Opfer des Hexenwahns, über dessen Verhandlungsgang uns jedoch keinerlei Aufschreibungen erhalten sind.

Wann und wie sie hingerichtet wurde, ist uns ebenfalls nicht überliefert. Ihr Tod geht aus einem Brief des Statthalters zu Dillingen vom 19. November 1586 hervor, in dem es heißt: „Ewer schreiben, darinnen Ir uns der gefanngnen Katherina K. ableiben [...] berichtet, haben wir vernommen.” Die Tatsache dieser Hinrichtung finden wir später noch einmal bestätigt, als Barbara Erbin am 7. April 1587 bekennt, es sei in ihrer Gesellschaft auf dem Heuberg unter anderen auch Katharina K. gewesen, die schon hingerichtet worden sei.

Hanß Ramminger
Chonradt Stöckhlin wie auch Barbara Erbin bekannten, daß Hanß Ramminger auch ein Hexenmann sei. Sie haben ihn des öfteren auf dem Heuberg gesehen. Stöckhlin sagte auf ihn aus, daß er gemeinsam mit ihm dem Bach ein Schaf und einen Stier gesehrt habe. Daß dies für Ramminger, der Bregenzer Grete Bruder, belastend genug war, um ihn einzuziehen, war selbstverständlich. Dieser schien jedoch schlau genug gewesen zu sein, seinen Kopf rechtzeitig aus der Schlinge zu befreien – er ging durch.

Der neu beamtete Pfleger berichtete darüber am 13. April 1587 nach Dillingen, daß ein Tag bevor er Pfleger geworden, Ramminger ausgetreten sei. Dieser habe zum Schein vorgegeben, er wolle nach Immenstadt auf den Jahrmarkt, sei aber noch aus und niemand wisse, wo er sich aufhalte. Er habe nun Verordnung erlassen, daß Ramminger von der Stunde an, wo er wieder daheim betroffen werde, gefänglich einzuziehen sei. Die Dillinger forderten wiederholt auf, alle Vorkehrungen zur Wiederverhaftung Rammingers zu treffen. Einmal schrieb der Pfleger zurück, „vermutlich wird Ramminger nicht ausbleiben”. Es liegen jedoch keine Akten vor, daß des Pflegers Hoffnung erfüllt wurde und die von der Rückkehr des Flüchtlings erzählen. Da nun also doch keine Aussicht darauf bestand, erging an den Pfleger die Anordnung, Rammingers Hab und Güter beschreiben zu lassen und das „Infentari” nach Dillingen zu überschicken. So konnte denn nun das hohe Gericht wohl über Rammingers Vermögen verfügen, auf ihn selbst aber mußte es wohl oder übel verzichten.

Barbara und Appolonia Erbin
Nach Kenntnisnahme von dem Einzuge dieser beiden Schwestern schrieben die Dillinger Räte am 2. April 1587 dem Pfleger in Rettenberg: „Dieweil dann sich vß beeder Erbinnen aussagen vnnd darüber von Euch eingezogenen verkhündigungen (an welchen von Euch Recht beschehen) souil befindt, daß sie sich dem Teuffel ergeben, ware hexinen seind, vnd mit dem hochwürdigen heiligen Sacrament über die maßen erschroecklich verhandelt, Alß das gegen inen Vermög der Rechten wol zueverfaren.”

Gegen die beiden Erbinnen ordneten die Dillinger sofort das strengste Gericht an. In erster Linie sollten sie durch einen tauglichen, herzhaften Priester (oder zwei) in Güte zur wahren Aussage angehalten, ihnen die Verblendung durch den Teufel vorgehalten, sie zur Rücknahme dem Teufel gemachter Gelübde und zu Buß und Reue angehalten werden. Zu diesem Zwecke folgte ein Frageschema mit „waßmaßen vnnd gestalt der geweste pfarrer zu füessen die hiervor hingerichte Hexen weiber zur Wahrhait zu bekhennen, vnnd zu widersagung dem Teuffel, zur rhew, Pueß vnnd widerkherung zum Christlich Catholisch glauben ermahnet.”

Es hieß ferner, besonders ist darauf acht zu geben, ob sich die Hexen im Verhör weich oder verstockt und halstörrig zeigen, ob sie rechte Reue haben und aus rechtem Herzen oder in böser gezwungener Art und Listigkeit allein zum Schein und Betrug der Leute weinen. Um die Verhandlung nicht in die Länge zu ziehen, hatten die Räte zu Dillingen im Voraus ein Urteil verfassen lassen. Auch sollte befehlsmäßig nach erfolgten Verhör den beiden Gefangenen sofort ein ordentlicher, peinlicher Rechtstag angeordnet, dieser nach Kaiser Karls peinlicher Halsgerichtsordnung und gemeinem Rechte judiziert und darauf die Exekution an ihnen vollzogen werden.

Am 7. April 1587 stand Barbara Erbin bereits vor dem Herrn Pfleger und den Landschreibern der Herrschaft Rettenberg im gütlichen Verhör. Wir lesen darüber: „Wir haben sie an ainem sonderbaren orth, als inn vnnseres gnedigen Fürsten vnnd herrn hauß zue Sunthoven, von den von haimenhoven herrierendt, inn dem hindern stüble, do wir vermainen niemandt frömbder was hören noch Mürckhen soll, güetlich vnnd peinlich alles aleins vff alle hier zu dienende puncte vnnd articul der hiervor vnns überschickhten gemainen vnnd dann ander sonderer fragstuckh aller notturfft vndschidlich befragt vnnd examiniret.”

Da Barbara Erbin auch über die von Stöckhlin und Bregenzers Grete auf sie gemachten Aussagen im wenigsten etwas bekennen will, ist sie vermöge Befehls dem Nachrichter an die Hand gegeben worden und „Nachmittag von 2 bis fast umb 5 vhren an Peinlicher Torttur hangen bliben”, aber trotz vielfältigem, ernstlichen Zusprechen ist nichts von ihr gebracht worden, daß sie sich dem bösen Feind ergeben oder sie etwas Unrechtes getan habe.

Am 10. April wurde sie abermals in ein gütliches Verhör genommen und als sie da wiederum nicht mit der Sprache herauswollte, ist sie „Peinlich an der Laither angezogen vnnd ain stund gemartert worden.” Nun endlich war Barbara Erbin „reif gemacht” zu einem Bekenntnis, wie es das hohe Gericht brauchte. Sie bat, man möge sie der Marter entledigen und dann wolle sie die Wahrheit sagen. Und nun kam das erpreßte Geständnis über ihre Lippen. Sie machte unter anderem folgende Aussagen: Vor drei Jahren in der Fasnacht sei ihr Mann, wie schon oft zuvor, im Wirtshaus gewesen. Darüber war sie sehr zornig, denn sie hatte große Geldschulden gehabt und lebte in Angst, sie werde mit ihm verderben. Wie sie nun so ganz allein in ihrer Stube gesessen und gesponnen, kam ein langer schöner Mann, der rote Hosen und einen grünen Hut aufgehabt hat, zu ihr herein. Im ersten Augenblick vermeinte sie, es sei ein Kriegsmann. Er fragte sie: „Fraule bist du traurig, was liegt dir an?” Sie antwortete ihm, daß sie viele Schulden haben und dennoch der Ehemann immer im Wirtshaus sitze und Wein trinke. Da forderte sie der Mann auf, sie solle ihm folgen, seinen Willen pflegen und dann wolle er ihr Geld genug geben. „Du mußt dich Gott und allen seinen Heiligen verleugnen, denn er ist nicht der rechte Gott!” Sie verprach, dieses zu tun. Als der böse Geist wieder wegzog, habe er ihr etwas wie einen Kram in die Hand gegeben, als sie es aber recht besehen, sei es nur Kot gewesen.

Vier Tage später und dann wieder einige Tage hernach, als ihr Mann zu Kempten war, sei er wiederum zu ihr gekommen. Diesmal stellte er ihr einen Bock vor, setzte sie auf diesen und befahl ihr zu sagen: „oben auß und nicht anders als dem Teufel zu!” Also ist sie hinweg und auf den Heuberg gefahren. Allda waren viel Leute und sie haben gegessen, getrunken, getanzt und Unzucht getrieben und einen guten Mut gehabt. Sie weiß nicht, ob sie oben auf dem Heuberg getauft wurde und weiß auch von einem Großteufel nichts. Vor ihrem Buhlteufel, der sich Hahnenfeder und sie Hadermann genannt, sei sie niedergekniet und habe ihn angebetet: „Ich bitte dich, du wollest meine Hilf, mein Trost und Beistand sein!” Als alles zu Ende gewesen, habe er ihr den Bock wieder zugeführt und alsbald seien sie wieder heimgefahren. Oben auf dem Heuberg war es beschaffen, als wenn man in einem Nebel sei, daß man nicht alles sehen und erkennen konnte, was vorgegangen.

Auf der linken Achsel habe der böse Geist sie bezeichnet, sie habe aber kein Blut gesehen, das aus dem Ritz geflossen sein soll. Er sei nicht immer in der gleichen Gestalt zu ihr gekommen, zur Zeit schwarz, grün und erst heute morgen um 4 Uhr sei er ihr im Gefängnis erschienen mit weißen Hosen und einem weißen bleichen Angesicht. Noch einer, der schwarz bekleidet und im Angesicht schwarz gewesen, sei mit ihm gekommen. Beide haben ihr gesagt, man werde sie heute martern, sie solle aber nichts bekennen, sie werden ihr wohl davon helfen.

Als er einmal bei ihr gewesen, habe er ihr eine gelbe Salbe in einem Büchslein gegeben und befohlen, Leute und Vieh damit zu beschädigen. Dieses Büchslein habe sie auf der Übertür aufbewahrt, wo man in das Gade hinaus gehe, dort sei es noch zu finden. Von dieser Salbe habe sie ihrem Kind Hänsle, als es ein Jahr alt und gar schebig, und ihrem Kind Anna, da es 4 Wochen alt war, an ein Füßle gestrichen, in der Meinung, dieselben zu töten. Aber die Salbe habe nicht gewirkt, denn sie glaube, ihr Mann habe die Kinder zu wohl aufgesegnet.

Am Sant-Agnes-Tag 1585 habe sie Hans Geigers Kind Christine, das 16 Wochen alt gewesen, als man es aus dem Bade genommen, angehaucht und gesagt: „Was ist das für ein schönes Kind!” Darauf ist das Kind gar bald krank geworden. Am Sonntag darauf, als man in der Kirche war, ist sie wieder hinüber gegangen, in der Absicht, dem Kind eine Salbe anzustreichen, daß es rascher sterbe. Sie sagte zu Geigers Weib, sie solle ihr das Kind wiegen lassen und inzwischen ein Feuer in den Ofen machen. Sie hat aber das Weib nicht aus der Stube bringen können. Nichtsdestoweniger ist das Kind nach einigen Wochen gestorben. Sie nennt auch noch andere größere Kinder, die sie mit Salbe bestrichen hat und die daraufhin gestorben sind.

Dem Jacob Köberlein seine rote Kuh, des Martin Reisers Ochse und Bärtles Roß hat sie ebenfalls mit einer Salbe bestrichen. Diese Tiere sind bald darauf verendet.

Sie gibt ferner eine Reihe von Gespielinnen mit Namen an, die mit ihr auf dem Heuberg waren.

Ungefähr vor einem Jahr an einem Nachmittag habe ihre Schwester ein Kindle, das der Monik Haberstockh gehört haben soll, zu ihr gebracht und gekocht. Sie haben es beide im Beisein des Rößlers, der Bregenzer Grete und ihrer Buhlteufel gefressen. Die Gebeine habe der Roßhirt mit sich genommen.

Am 11. April, also des andern Tags, bekannte Barbara auf eindringliches Zusprechen und auf harte Bedrohung der Tortur im Beisein des Meisters, sie sei vor ungefähr 6 Jahren bei ihrem Mann im Lande Ungarn zu Duray gewesen. Dort sei sie mehr als einmal ausgefahren, wisse aber nicht wohin. An diesem Orte waren aber auch viele Leute und man habe dort gegessen und getrunken wie auf dem Heuberg.

Einmal sei sie mit ihren Gespielinnen in einen Keller gefahren und habe darinnen getrunken und sei bald darauf sehr krank geworden, so daß man vermutete, sie müsste sterben. Ihr Bruder habe sie beredet, von einem Predikanten das Sakrament reichen zu lassen. Sie hat sich aber dazu geweigert. Als sie wieder gesund geworden, sei sie nach dem Tode ihres Mannes wieder heim gezogen, in der Meinung, von der sinnlichen Unzucht abzusehen. Sie habe eine Wallfahrt nach Einsiedeln verheißen, die sie hernach mit ihrem Mann, der von seinem vorigen Weib weg mit ihr gezogen, vollbracht habe.

Der Pfleger stellte auf Grund der Aussagen der Barbara Erbin wegen des von ihr angerichteten Schadens Nachfrage an, die größtenteils deren Richtigkeit bestätigte. Darnach sollen also die von ihr gesehrten Personen und Tiere tatsächlich erkrankt bzw. ums Leben gekommen sein.

Daß Barbara Erbin alles, was sie im Vorstehenden bekannt hat, nachträglich wieder leugnet, half ihr nicht viel. Sie sagte, die Salbe habe ihr die Schilcherin gegeben, um damit die Reude ihrer Kinder und Wunden an ihnen heilen zu können. Doch sie wie auch ihre Schwester Appolonia galten als verruchte Hexen und so wurde ihnen dann der endliche Rechtstag verkündet. Vernehmen wir den Bericht darüber:

„Wir haben nit vnderlassen vnnd beeden schwöstern Appolonia vnnd Brabara Erbin hiervor gethaner vhrgichtlich bekhanntnuß nit allein fürzuholten vnnd sie daran von puncten zu puncten ablesendt erinnert, sonndern sie auch im beisein zweier Priester (die vnns hiezu taugenlich sein bedenkht), ferner mit allem vleiß vnnd ernst, doch inn der güete, ob sie vnns den rechten grundt vnnd warhait anzaiget, auch sonnsten weiter nichts wissen od innen im gedechtnuß khommen sein möchte, befragt. Aber sie vff irer vorigen bekhanntnuß beharret vnnd merers, daß sie getan od vff annder personen im wenigsten bekhennen wöllen, darauff wir inen vermerkte zween priester vnnd jed ainen besonderen tag vnnd nocht zugeordnet, in mainung noch was von inen zu bringen. Aber sie wie zuvor beharrt. Allso haben wir inen vom jezt verschinen Feuritog, den 8. diß [Mai] ainen peinlichen rechtstog gehollten vnnd vermög ergangenen vnnd vnns zugeschickhten bevelch mit dem feur verbrennen vnnd hinrichten lassen, die bestandhafft vnnd christl. gestorben.”

Katharina V.
wurde im Mai 1587 gerichtlich eingezogen und in Güte wie auch peinlich wegen der auf sie ergangenen Aussagen befragt. Über ihr Bekenntnis, was sie nach langem Martern abgelegt hat, fehlen die Akten. Wir erfahren jedoch über sie einiges aus der Antwort der Herren Statthalter von Dillingen vom 20. Mai 1587. Diese schreiben, daß man aus dem gütlichen wie peinlichen Bekenntnis und ihren wankelmütigen Anzeigen erkenne, daß sie ein verstocktes, böses Weib sei, das wegen des hochwürdigsten Sakramentes, wegen des Kinderausgrabens und Wettermachens und anderer Punkte halber umständlicher zu befragen und darüber Erkundigung einzuziehen ist.

Zur Erzielung wahrer Aussagen dürfe aber des Priesters stetige Ermahnung und Erinnerung des Gebetes, der Beicht und der Buße dienlicher sein als Pein und Tortur. Es finde sich, daß sie die 18 Jahre ihrer Untaten vermischt und einige Jahre anzuzeigen umgangen, in denen sie ohne Zweifel viel Übles getan habe. Wenn sie ernstlich die Warheit zu bekennen angesprochen und zu ihren vorigen unleugbaren Übeltaten noch mehr befunden werde, ferner wenn sie in ihrem Angeben beständig und zu Buß und Reu neigt, ist nach Meinung und Befehl der Statthalter gegen sie der peinliche Prozeß anzustellen und sie nach ihrem Verbrechen zum Feuer zu verurteilen. Die Exekution ist dann an ihr wie an ihren Gespielinnen wirklich zu vollziehen. Daß Katharina V. als ein Opfer der Hexenprozesse zu zählen ist, bestätigt ein späterer Akt, in dem auf sie als eine hingerichtete Hexe verwiesen wird.

Barbara K. und Elsbetha K
Die junge Barbara K. und ihre Base Elsa K. von Gerstruben sind im Frühjahr 1587 auf Grund der auf sie ergangenen Urgichten ebenfalls zum Verhör gekommen. Die Pfleger und Amtsleute von Rettenberg waren sich dessen bewußt, daß sie diese beiden arg gemartet und gequält haben, denn sie schreiben: „Wir habens im Gerichts tog mit innen getrieben, sie an der Scheiben vnnd vff der laiter gar hart vnnd zu zeiten vff ainmol zwoi, drej, ja sogar biß inn die vierte stund martern, auch bescherren vnnd ausschneiden vnnd brennen lassen. Vnnd es mit inen one vnnd laß getrieben.”

Die beiden K. waren trotz alldem zu keinem Geständnis zu zwingen. Sie bekannten weder daß sie Hexenpersonen seien, noch daß sie irgend etwas Übles verübt haben. Der Argwohn war jedoch auf beide, insbesondere auf Elsbetha so groß, daß nach dem Nachrichter auf Tettnang geschickt und dessen Mithilfe erbeten wurde, der denn auch sein Kommen nach den Pfingstfeiertagen in Aussicht gestellt hatte.

Akten über ein Verhör durch diesen Nachrichter sind nicht vorhanden, wie überhaupt über das Schicksal der beiden K. nur mehr indirekt etwas zu erfahren ist. Die Herren in Dillingen bezeichnen sie (mit Schreiben vom 20. Mai 1587) als „arge vergiffte Teuffels Zauberinnen”, die entweder vom Teufel selbst verhindert werden, etwas zu reden oder zu bekennen, oder die von anderen ihresgleichen verzaubert worden sind. Oder es sei möglich, daß sie in den Kleidern oder an heimlichen Orten des Leibes verborgene Zauberstücke bei sich haben. Einmal habe man sich aber doch an ihnen zu vergreifen und die Meister werden wohl einen gebührenden Weg zur Bekenntnis vorzunehmen wissen. Es sei auch fleißig darauf zu achten, daß die beiden Hexen vor der Tortur nicht einige und was für Worte brauchen, wodurch die Marter für sie unempfindlich wird. Sofern aber der Mehres Übels und zur Reue neigen und den bösen Feind als einen Erzlügner und erschrecklichen Seelenmörder von ihrer Seele und ihrem Leibe abtreiben möge.

Die beiden Hexinnen sind auch zum Beten anzuhalten, fasten zu lassen und es ist gute Acht auf sie zu geben. Der Barbara K., die schon einen kleinen, lügenhaften Anfang ihres Hexenwerkes gemacht hat, ist noch Ruhe zu lassen, dagegen ist der verstockten Elsa K. anzuzeigen, warum sie sich so lange wollt greulich martern lassen, Barbara habe schon alles, was sie die vielen langen Jahre her aus Verführung des leidigen Teufels getrieben, ausgesagt.

Mit dem Bescheeren der Hexen und dem Verändern ihrer Kleider habe man recht getan; wie wohl auch etliche Gelehrte wollen, man solle sie dazu auch am ganzen Leib sauber baden und waschen lassen.

Soweit reichen die vorhandenen Akten über die beiden K. Erst später erfahren wir, daß sie hingerichtet worden sind. In einem Schreiben vom 16. Juli 1587 steht: Betreffend der drei Hexen Anna E., Barbara Luzin und Elsa K. Verlassenschaft sind ihre Gnaden mit dem daraus erlösten Geld, den einhundert und fünfundzwanzig Gulden und 34 Kreuzern zwei Hellern einverstanden.

Später lesen wir noch eimal von den zwei hingerichteten K., sodaß wir bestimmt annehmen können, daß diese beiden ihre Freiheit nicht mehr erlangt haben.

Verena R.
Über dieses Opfer des unseligen Hexenwahnes gibt uns nur folgender Satz in einem Schreiben vom 9. Juli 1587 Auskunft: „Was die inn fengchnus abgeleibte Verena R. betrifft, ist von Euch Recht beschehen, das Ir das Cörpel an der Richtstatt verbronnen lassen, sollen derselben hinderlassen haab vnd güetter beschreiben vnd vns berichten, derwegen beschaid zugeben haben.”

Barbara B.
„Die Barbara B. wöllen ir vnverlangt für recht stellen vnnd was ir mit erkantnuß vfferlegt, als gleich an ir Exequieren lassen. Doch zuvor vnd ehe solliches beschicht, sollen ir sie der Inn verhafft ligenden Catharina Stederin nochmalen vnnder augen fürren vnnd Ihrer bekhanntnus, die sie vff die Stederin gethan, erinnern vnd selbst sagen lassen, vnnd was sich von röden zwischen inen begibt, vffschreiben, also auch sie Barbara B. durch den Beichtvatter ermanen lassen, das sie mit angeben der Stederin und auch Vllmanns Barbara vnd anderen nit vnrecht thuen, sondern die wahrhait sagen vnd darauf bis inn iren Tod standhafft bleiben wölle. Wenn sie, Barbara B., nun vff disem irem angeben der Stederin vnd der andern bis inn Tod verharret, habt ir sie Stederin mit der strengen Frage nach der schörpffe widerumden anzugreiffen vnd zu torquieren, wie ir hievor mit ir gethan vnd nach gelegenhait Ires verhaltens zuethun.”

Diesen Befehl führten die Rettenberger gewissenhaft aus. Im Beisein des Pfarrers zu Sonthofen, der Barbara B. in ihrer Schwäche und Kleinheit zur Rettung der armen Seele beichtgehört, wurde sie wieder verhört. Auf ihrem vorigen Bekenntnis blieb sie im allgemeinen beständig. Sie widerruft jedoch ihre auf Katharina Stederin gemachten Aussagen, da sie Hexenwerkes wegen gar nichts von ihr wisse. Sie habe ihr gräßlich Unrecht getan. Auf diese Aussage hin wurde sie öfters ernstlich mit Bedrohung der peinlichen Marter befragt, auch darüber, ob sie über Anna Nickhin, des Schmieds zu Rubi Weib, nichts anzugeben wisse, jedoch nur mit dem Erfolg, daß sie auf letztgemachter Aussage bestehen bleibt, auf die hin man mit ir anfangen könne, was man gerade wolle.

Daß sie die Katharina Stederin zuerst angegeben habe, habe sie deswegen getan, weil man diese „gefocht” und mit ir von Oberstdorf herab ins Gefängnis geführt habe; da habe sie angenommen, diese sei ebenfalls ein Unhold. Sie wolle darauf sterben, daß sie nichts Böses auf Stederin und Nickhin wisse, und sie zeigte darüber große Kümmernis, Reue und Leid. Es wurde ihr sogleich der peinliche Rechtstag auf Montag, den 27. Juli verkündet, den zu überstehen sie geduldig und willig angenommen. Die Herren von Dillingen hatten darauf zu antworten: „Vnseres verstehens vnnd ewerm anmelden noch habt ir verschinen Montag die Barbara B. mit dem Brande hingerichtet, dabey bleibt es vnnd ist damit ewer schreiben beantwurtet.”

Anna H. und Elsbetha S.
sind die letzten Todesopfer, die unsere Akten aufweisen. Anna H., die bei drei Stunden hart gemartert worden sowie Elsbetha S., nach geübter Tortur, bekannten, wie sie hinter den bösen Geist gekommen und waren auch im wesentlichen in allen Punkten geständig. Am 1. September 1587 wurden beide vor das Gericht gestellt und an ihnen das Urteil, daß sie mit dem Feuer vom Leben zum Tode gerichtet werden sollen, vollzogen. Wie sie sich erzeigt, seien sie christlich gestorben.

Catharina Stederin
die des Hexenverdachtes wegen ebenfalls nach Sonthofen hinter Schloß und Riegel gebracht wurde, hat durch den von Barbara B. gemachten Widerruf eine starke Entlastung gefunden, wodurch sie schließlich wieder – eine Seltenheit in der Geschichte der Hexenprozesse – zu ihrer Freiheit kam. Sie wurde „so lang verwarlich vffgehalten, biß man sehen konnte, wie annderer Hexen, so alberait vengelich eingezogen, sich ihrer Person halber möchten vernehmen lassen.” Irgendwelche Anschuldigungen scheinen auf sie jedoch nicht mehr erfolgt zu sein, denn durch Herrn Landammann und Landschreiber der Herrschaft Rettenberg wurde sie, nachdem sie „etliche lange Zeit im fenkhnüß enthalten”, unter nachfolgenden Bedingungen am 5. Oktober 1587 entlassen:

"Erstens, daß weder ihr Mann noch Befreundete, noch jemand von ihrer Seite an den Herren Statthaltern und Räten, an Pflegern und Amtsleuten der Herrschaft Rettenberg, noch an solchen, die durch Rat und Tat zu der Gefangennahme beigetragen haben, diese Gefängnis rächen oder dies durch andere tun lassen; zweitens, daß alle Unkosten, die durch diese Gefängnis angefallen sind, ohne Widerrede bezahlt werden; drittens, daß sie, wenn dies die Obrigkeit verlangt, von ihrem Mann, dann von Hannß Prutscher, Gerichtsammannssohn Hannß Vogler zu Reichenbach und Georg Ernst Vischer zu Thalhofen, ohne der Obrigkeit Kosten und Schaden, bei Verpfändung aller und jeder Hab und Güter, ohne Verzug wiederum gestellt wird."

Das Vorstehende getreulich zu halten, haben ihr Mann und die Bürgen einen gelehrten Eid leiblich zu Gott und den Heiligen geschworen.

Anmerkung

Karl Hofmann konnte 1931 seine großartige Untersuchung zu den Oberstdorfer „Hexenprozessen” vorlegen, die sich mit Ausnahme des Konrad Stöcklin nur gegen Frauen richteten. Er hat versucht, durch eine ausführliche Einleitung dem Leser nahezubringen, dass die Verfolgung der vermeintlichen „Hexen”, ihre unmenschlichen Qualen, die schon im Gefängnis mehrfach zum Tode führten, in Wirklichkeit völlig Unschuldige, ja äußerst tapfere Frauen traf. Nicht ohne Grund hat er ihre Qualen und ihren Tod mit dem Verbrechertod des völlig unschuldigen Jesus von Nazareth, also mit Christus, verglichen.

Dennoch glaubte er, sicher nicht ganz zu Unrecht, ihre Namen nicht veröffentlichen zu dürfen, um ihre Familien nicht noch im 20. Jahrhundert üblem Verdacht oder gar böser Verleumdung auszusetzen. Er ahnte noch nicht, wie bald anderen Menschen, den Juden, unter der Naziherrschaft der Rufmord – so darf man die Beschuldigungen nennen – den Vernichtungstod brachte. Heute haben wir vielleicht daraus gelernt. Als Christen müssten wir die Mahnung Jesu stets gegenwärtig haben: „Wer aber zu seinem Bruder sagt: ,Du Dummkopf!’, soll dem Hohen Rat verfallen sein. Und wer sagt: ,Du Narr!’, der soll der Feuerhölle verfallen sein” (Mt.5,22).

So können wir darauf hinweisen, dass die Namen der Oberstdorfer hingerichteten Unschuldigen seit 1994 veröffentlicht sind in einem Taschenbuch von Wolfgang Behringer mit dem Titel „Chonrad Stoeckhlin und die Nachtschar”. Karl Hofmann konnte 1931 „mit besonderem Stolze” darauf hinweisen, dass der gebürtige Oberstdorfer Pater Bernhard Frey S. J.*, Hofbeichtvater am bayerischen Herzogshof, sich große Verdienste bei der Rettung Unschuldiger vor den Folgen des Hexenwahns erworben hat.

Ein Seelsorger, nämlich der Beichtvater des Kemptener Fürtstabtes, konnte auch im letzten deutschen Hexenprozess eine Wende herbeiführen.

1931 konnte Karl Hofmann noch nichts von den Hinweisen und Dokumenten wissen, die erst 2007 dazu geführt haben, dass seine Aussage, „Kempten nimmt für sich den traurigen Ruhm in Anspruch, die letzte Hexe in Deutschland in ihren Mauern hingerichtet zu haben”, nicht richtig ist. Anna Maria Schwägelin wurde 1775 nicht enthauptet, sondern starb gewaltfrei in ihrem Bett. Mit großer Wahrscheinlichkeit haben das der Beichtvater des Fürstabtes, Anton Kramer (Pater Donatus) und der aufgeklärte Hofkaplan Dominicus von Brentano erreicht. Dies legt Wolfgang Petz in seinem Büchlein „Die letzte Hexe. Das Schicksal der Anna Maria Schwägelin” (Frankfurt - New York, 2007) glaubhaft dar.

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