Wie sah eine Stiftungsurkunde im 17. Jahrhundert aus ?

von Inge Schölderle am 01.12.1995

Im Jahre 1671 stifteten Georg Vogler und seine Frau Barbara Voglerin außer ihrem Haus, am Ortsausgang von Oberstdorf, der Lorettokapelle zu freiem Eigentum auch den Grund und Boden, auf dem das Benefiziatenhaus schon errichtet war. Die folgende Einleitung der Stiftungsurkunde gibt dem Interessierten die Gelegenheit, sich an der Lesbarkeit der Schrift des 17. Jahrhunderts sowie am Verständnis des Textes zu versuchen. Die beigefügte Übertragung mag dabei der Kontrolle dienen.

Wür Georg Vogler Bürger zue Oberßdorf undt Barbara Voglerin gebohre- ne Schrautölfin beyde Eheleüte bekhennen undt Ihreü Kinndt mäniglichen, daß wür, in weister betrachtung, was masten der Gnädigste Gott durch Fürbitt seiner Wertigsten Mueter Maria ünß nit allein von Jugent auf, sondern auch in Unserem bisher wehrenden ehestandt voll undt mänigfältigen zue der sehlen undt deß Leibßwolfahrt geheyliche Guthaten erwüßen; zue etwelcher dankhbarlich Gemütß befeügung; undt damit wür auch die ehr undt Lob Gottes undt der überaus gebenedeyten Jungfrau Mueter Maria und Uns in Jenem Leben eine glükhseligen Ewige wohnung zueberaiten mögen; aus Unserem freyen Willen und müeot; von niemandten hindergangen, genötiget, oder gezwungen, mit gutem Verstandt und wolbedechtlichlichen auch mit Vorwüssen Unserer weltlichen Obrigkheit, der heylligen Loreten Capellen zue Oberßdorf welche Ich Georg Vogler von dero Anno 1657 genommenen Ursprung an, bis hiehro ohne einigen Zeitlich mir geprüften Lohn; der Lieben Andechtigen Pilgerenaufnam und underschlupf zum bößten Verwaltet habe;

Nachfolgende stückhe und Nuzbarkheiten würkhlich übereben, geschenkht, zueordnet, und zue ihrem wahren aigenthümb Überlassn habe; übergeben auch, schenkhen, zuordnen und überlaßn hiermit in Krafft diseß briefß in böster form, weyß und wegen weißheit und weltlichen Rechten gemäß an allen Eröffigitem sein kann und mag; welche schenkhung auch als „factam donationem inter Vivos”[die unter Lebenden gemachte Schenkung] der Wol Ehrwürdige Edel und hochgelehrte Herr Georgius Mayr der heyligen Schrüfft undt geistlicher Rihten Licentiat Pfarrherr undt Landsdechant zue Oberßdorfere als Erster anfenger und Uhrheber obangeregter heyligen Loreten Capellen an dero statt mit gebührendem dankh angenomen und nun Würkhlich empfangen hatt; Nachfolgende Stückh Zals.

Quelle: Dekanatsarchiv Sonthofen

Stiftungsurkunde - Heft 27

Stiftungsurkunde von 1671

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