Allgäuer im Tiroler Feuerstättenverzeichnis von 1427 (Teil 2)

von Dr. Thaddäus Steiner am 01.12.1985

Die Verfasser haben im Teil I über die Auswertung des Feuerstättenverzeichnisses von Tiroler Seite berichtet, ihre eigene Zielsetzung genannt und die Namen der Oberstdorfer Familien aus dem Verzeichnis veröffentlicht. Sodann wurden diese Oberstdorfer Familien, soweit möglich, aus anderen Quellen (Allgäuer Urkunden und Verzeichnissen) nachgewiesen.

Bieten die Familiennamen des Feuerstättenverzeichnisses eine Hilfe zur Klärung der Herkunft österreichischer Untertanen im Allgäu?

Die in der Liste unter Oberstdorf erscheinenden Familiennamen fallen innerhalb des Gefüges der altheimischen Allgäuer Namenwelt keineswegs auf. Kein einziger ist ein Herkunftsname, der auf das Lechtal oder das Außerfern als Heimat verweist.

Dabei sind solche Namen im Lechtal geradezu charakteristisch, wie ein Blick in die Liste zeigt: Klimer, Egker, Strenger, Steger, Lechlewter, Maldaner, Zamser, Haller, Klawser, Musawer, Tanhaimer, Schennacher, Grimeiser, Laener, Wangier, Höfer und auch den Typ Weissenpach, von Swangaw, ab Schügken, aus dem Hornpach, aus dem Stockhach usw. prägen dort das Namenbild sehr stark mit. Lediglich Etschmann in Oberstdorf könnte nach Südtirol weisen. Sogar Namenbindung mit dem Lechtal ist sehr selten: Bei den unter Oberstdorf aufgeführten Namen hat nur Kramer(in) im Lechtal Parallelen. Anders ist die Lage im Traufberg: Die sowohl hier als auch im Lechtal vorkommenden Namen Perman und Krennwitter deuten auf verwandtschaftliche Beziehungen.

Perman ist unter den Allgäuer Namen zudem isoliert und Krennwitter (Kraenbitter) ist ein ausgesprochen bairisches Wort; im Allgäu hieß nämlich der Wacholder einst nicht Kranewitt, sondern Weckalter. Hier ist die Einwanderung aus dem Lechtal anzunehmen. „Hindelankch” zeugt dagegen wieder fürs Allgäu. Ergänzend sei noch bemerkt, daß einzelne Lechtaler Namen für Oberstdorf aus anderen Quellen nachgewiesen werden können, nämlich Walch, Spilman und Chyprion. Die ersten beiden sind weitverbreitet, daher ohne Beweiskraft, Kyprian legt allerdings wegen des in (Süd-)Tirol vorkommenden Cyprian-Patroziniums und seiner Seltenheit im Allgäu noch Tiroler Herkunft nahe. Insgesamt sprechen die Familiennamen der österreichischen Eigenleute in Oberstdorf also keineswegs für eine Einwanderung aus Tirol.

Wie ist nun die Herkunft der österreichischen Familien zu erklären, die nicht aus Tirol eingewandert sind?

Bis jetzt wurde dies ausschließlich damit begründet, daß Ernberger Untertanen aus dem Tiroler Lechtal ins Allgäu gezogen seien und aufgrund des damals gültigen Allgäuischen Gebrauchs ihre Gerichts- und Steuerzugehörigkeit zur Pflege Ernberg behalten hätten. Wenn jedoch die meisten dieser Leute altheimische Allgäuer waren und somit ihre Gerichts- und Steuerzugehörigkeit nicht aus der Pflege Ernberg herübergebracht haben können, so müssen sie dieses Untertanenverhältnis in ihrer Oberstdorfer bzw. Tannheimer Heimat erworben haben. Dies ist möglich durch Tausch oder Verkauf von Untertanen, aber auch durch Unterwerfung ursprünglich freier Leute unter das Gericht Ernberg.

Ein gegenseitiger Austausch von Untertanen zweier Herrschaften kann in diesem Falle wenigstens für das Oberstdorfer Gebiet nicht möglich sein. Keiner der Herren von Oberstdorf (hier vor allem die Heimenhofen aber auch die Montforter) hätte ein Interesse gehabt, eigene Leute gegen Fremde auszutauschen. Sinn des Austauschs von Untertanen war ja, die in einem Gebiet ansässigen Leute möglichst unter einer Herrschaft zu vereinen.

Gerade die Heimenhofen waren ein armes Rittergeschlecht, das sich schon zu Beginn ihrer Herrschaft darauf verstand, die eigene Machtposition durch Aufteilen ihres Besitzes zu schmälern. Ihr ständiger Geldmangel könnte durchaus der Grund zu einem Verkauf von Eigenleuten an die Pflege Ernberg gewesen sein. Doch heißt es im Freiheitsbrief von 1416 ausdrücklich: „Die umbsässen zu Tanhaim und in Algau sullen auch hinfür mit in (den Lechtalern) steurn, als von alter her ist kumen.” Ein Verkauf dieser Leute an die Pflege Ernberg kurz vor dem Jahre 1416 fand laut dieser Formulierung sicher nicht statt. Diese „Umbsässen” waren demnach schon längere Zeit der Pflege Ernberg zugehörig. Auch in den Jahren nach dem Erwerb des Rettenberger Besitzes durch die Heimenhofen im Jahre 1351 scheint ein Verkauf der soeben gekauften Leute unwahrscheinlich. Ganz auszuschließen ist diese Möglichkeit zwar nicht, doch müßte sich wenigstens in den reichen Beständen des Tiroler Landesarchivs eine archivalische Spur davon finden lassen.

Es erscheint zur Erklärung notwendig, die politischen Verhältnisse im Lechtal um jene Zeit etwas näher zu beleuchten. Die Pflege Ernberg wird 1293 zum erstenmal erwähnt. Damals wurden mit dem Gericht Lechtal mehrere bisher direkt von Imst aus verwaltete Gerichte zur neuen Pflege Ernberg zusammengeschlossen. Das Lechtal war damals zumindest bezüglich seiner grundherrlichen Verhältnisse mit dem benachbarten Allgäu vergleichbar. Neben dem Hochstift Augsburg, dem Stift Füssen, dem Kloster Weingarten und den Welfen waren die größten weltlichen Grundherren dieses Gebietes die Herren von Rettenberg. Gerichtlich und steuerlich gehörte das Lechtal vor der Bildung der Pflege Ernberg teilweise in den Amtsbereich des Richters von Imst und hatte, wie der Tannberg, eine eigene Gerichts- und Dingstätte, die sich der Sage nach im Weiler Seesumpf ob Bach befand.

Der Umfang der damals in Imst aus dem Lechtal verbuchten Abgaben sowie ihre Bezeichnung „von Leuten des Grafen Ulrich von Ulten im Lechtal” läßt den Schluß zu, daß es außer den Ultnerischen Leuten noch solche gab, die anderen Herrschaften zugehörten. In Frage kämen hier vor allem die Rettenberger, die ja um jene Zeit auch im größten Teil des Oberallgäus die Grund-, Steuer- und Gerichtsbarkeit auf sich vereinten. Ein indirekter Hinweis auf die Zersplitterung der Steuer- und Gerichtsbarkeit im Lechtal ist auch die Gültigkeit des Allgäuischen Gebrauchs. Die Rettenberger hatten ihren Grundbesitz im Lechtal nach einem (wohl nicht ganz günstig beendeten) Krieg gegen Tirol vor 1315 an das Kloster Stams geschenkt und das Hornbachtal 1333 dem Stift Füssen verkauft. Was mit den rettenbergischen Schirmleuten dieser Gegend geschah, wissen wir nicht.

Im Jahre 1348 dankt Markgraf Ludwig von München, Landesfürst von Tirol, den Lechtalern für die Treue zu ihm, „und daß sie sich unter seinen Fried und Schirm gezogen”. Schon der Wortlaut dieser Urkunde läßt darauf schließen, daß diese Lechtaler keine Leibeigenen gewesen sind und gewisse Freiheiten besessen haben. Verstärkt wird diese Vermutung dadurch, daß in einem erneuerten „Freiheitsbrief’ vom Jahre 1416 ausdrücklich auf ältere Freiheitsurkunden hingewiesen wird, die beim Einfall der Appenzeller im Jahre 1406 vernichtet wurden. Dieser Brief zählt sämtliche Rechte und Pflichten der Ernberger Untertanen im Lechtal auf, wobei er ausdrücklich auch auf jene verweist, die im Allgäu seßhaft waren. Der Lechtaler Freiheitsbrief wurde schon verschiedentlich veröffentlicht, so in den Tirolischen Weisthümern (TW2, S. 107 f.) sowie in etwas abgeänderter Form bei J. Ladurner und bei Spiehler.

Freiheiten und Rechte

Der Freiheitsbrief legt zunächst die Jahressteuer der Lechtaler und der zu ihnen im Allgäu und auf Tannheim Gehörigen auf 30 Mark, zu entrichten am St. Nikolaustag, und 15 Mark Herrengeld fest. Weiter enthält er Bestimmungen über mögliche eintägige Fronarbeit jährlich an der Festung Ehrenberg gegen Bezahlung und über die eingeschränkte Kriegsfolgepflicht.

Die Lechtaler zahlen keine Straßensteuer, weil sie keinen Straßenanschluß haben. Die Jagd, ausgenommen auf Rot- und Federwild, steht ihnen frei. Es folgen dann günstige Bestimmungen über die Gerichtsbarkeit mit weitgehendem Verzicht auf Untersuchungshaft. Der Pfleger darf ohne Zustimmung keine weisungsberechtigten Beamten („kain gepieter”) einsetzen. Einige Strafbestimmungen bei Hausfriedensbruch, Körperverletzungen und Flurgrenzenverletzung sowie die Gewähr des freien Handels mit Landesprodukten folgen. Wichtig ist auch die verbürgte Wahrung des Eigentums.

Teil 2 Feuerstättenverzeichnis - Heft 8

Vgl. "Unser Oberstdorf", Band 1,
Heft 6, S.301 und 302.

Die Lechtaler werden zwar, wie die übrigen Ernberger Untertanen, im Feuerstättenverzeichnis als „Eigenleute” angeführt, sie waren jedoch rechtlich besser gestellt, als die Untertanen der Oberallgäuer Herrschaften. Sie hatten nur eine festgesetzte jährliche Steuer und ein sogenanntes Herrengeld zu entrichten, diese Steuer war jedoch nicht an den Ertrag oder den Besitz des einzelnen Bauern gebunden. Die Lechtaler hatten keinen Todfall und auch kein Fastnachtshuhn zu leisten, wie dies bei Untertanen anderer Herrschaften im Allgäu üblich war. Auffällig ist ihr hohes Jagdrecht. Außer Hirschen (diese waren dem Inhaber des Wildbanns Vorbehalten) und Federspiel (Vogeljagd) durften sie sämtliches Wild jagen. Sie hatten damit ein höheres Jagdrecht als die Herren von Heimenhofen im Oberallgäu. Diesen stand, wie es beim niederen Adel üblich war, nur der Zeitvertreib der Vogeljagd zu, die Jagd auf anderes Wildbret wurde ihnen nur zum Hausgebrauche zugestanden. Die Rechte und Freiheiten der Lechtaler und ihrer Allgäuer Umsässen waren somit sehr beachtlich, so daß es nicht gerechtfertigt erscheint, von Leibeigenen zu sprechen, zumal auch über eine möglicherweise eingeschränkte Freizügigkeit in ihrem Freiheitsbrief nichts ausgesagt wird.

Die Gefahr eines Übertritts zu einem anderen Herren war auch im Lechtal nicht gegeben, da schon seit 1348 die Landesgewalt von Tirol mit der Pflege Ehrenberg als der alleinige Träger der Gebietshoheit im Lechtal erscheint. Damals stellten sich ja die Lechtaler, wahrscheinlich noch als freie Bauern, unter den Schirm des Tiroler Landesfürsten.

Wir wissen von den Rettenbergern, daß sie im oberen Allgäu Siedlern gestatteten, bisher nicht gerodete Täler unter Wahrung einiger Sonderrechte zu roden und zu besiedeln, heißt es doch im „vnderricht Gorrgn Hildprannds aman zu Tennberg, Pauln Peters, Michels Caspar vnd Josen Imwalds des Mittelpergs halben, gegeben am mitwoch vor corporis Cristi (20. Juni) anno im 92.”: „Des ersten, das die armen lewt zu Mittelberg mitsambt denen von Tennenberg von Wallas khomen vnd frey lewt seyen vnd haben den Mittelberg vnd zu den Ruetznern errwt vnd dotzemal haben sy anfengklich ain schirm empfangen von ainem herrn von Rotenberg; darumb hab dann ain yeder haussessner demselben herrn geben jerrgklich ain khas vnd haben mit gricht, raysen, steurn vnd aller ander oberkhayt gehorrt zu dem Tenneberg”. Da die Anwesenheit von freien Siedlern im Walsertal somit nachgewiesen und im Lechtal aufgrund der obigen Ausführungen sehr wahrscheinlich ist, dürften die Rettenberger auch im Oberstdorfer Gebiet sowie im Tannheim freien Leuten gestattet haben, zu roden und zu siedeln, ohne daß diese dabei ihre ursprünglichen Freiheiten einbüßten. Der Wille zur Rodung bedurfte bei diesen Siedlern eben eines gewissen Anreizes, der in ihrer Freiheit und im Jagdrecht bestand. Aufgrund des Allgäuischen Gebrauchs war diesen Siedlern ein Anschluß an eine Herrschaft ihrer Wahl freigestellt.

Nun läßt sich auch die Anwesenheit der Ernberger Untertanen in den Oberstdorfer Tälern, in Oberstdorf und im Tannheim erklären! Während sich die Walser nach dem Aussterben der Rettenberger und dem Übergang der Grundherrlichkeit in ihrem Tal an die Herren von Heimenhofen im Jahre 1351 unter den Schirm der Heimenhofen gestellt haben, wählten freie Siedler der Oberstdorfer Täler, freie Bauern in Oberstdorf selbst und freie Tannheimer das kleinere Übel und unterwarfen sich mit den Lechtalern dem Schutz und der Herrschaft des tirolischen Landesfürsten. Bei einer Unterwerfung unter die Heimenhofen oder die Montforter wären sie, da sie ja keine große Gemeinschaft wie die Walser bildeten, viel eher in Gefahr geraten, ihre Freiheit zu verlieren und in den Stand der Leibeigenschaft zu verfallen.

Die Rechtsstellung der heimenhofischen Untertanen ist zwar für jene Zeit nicht belegbar, doch mußten sie sozusagen dauernd schwören (1396 und 1408 urkundlich faßbar), nicht flüchtig zu werden und dafür noch zwei Bürgen stellen: Ein deutliches Zeichen! Leichter fällt eine Darstellung der Praktiken der Montforter Herren, weil Sander darüber so viel bieten kann. Seite 20: „bei den freien Waldlehen, die seit wenig Jahren durch die von Tannheim von Stock und Stein erreutet worden, war es gebräuchlich, daß man den ältesten Herren bei der Belehnung mit einem Käse eine Ehrung gab, und dabei ließ man es bleiben und wurde nicht weiter bedrängt, bis das Lehen an einen neuen Herrn kam.

Graf Haug aber forderte von solchen armen Leuten zwei oder vier Gulden; und wenn einer einen Acker kaufte, so wollte er, daß jener ihn zu Lehen nehme, und im Weigerungsfälle drohten etliche bevollmächtigte Gesellen, ihm den Acker zu entreißen.” Die Heimenhofen werden es nicht besser gemacht haben! (Sander bietet dafür ein Beispiel, und die erpresserische Behandlung des Oberstdorfer Müllers Bentz Schrutolff im Jahre 1408 belegt das ebenso. Daß die Verhältnisse unter der österreichischen Herrschaft viel freier waren, beweist auch der von Sander, Seite 25, zitierte Satz: „Als Heinz Ruff, der hinter der Mark gesessen, ein Weib aus der Herrschaft genommen, mußte er die hinter Siegmund bringen; ,und hett er des nit thon, wollten in die nachpaurn selbs im Haldensee ertrennckht haben,... won sy wolten hinter der merkh kain aigen man haben.” Das alles spricht doch für starke Unterdrückung durch die Heimenhofen

Man braucht jedoch nicht nur an Freie zu denken, die wie die Walser Land zur Rodung erhalten hatten und sich nach dem Tode des letzten Rettenbergers wegen der günstigen Bedingungen Österreich unterstellt hatten. Es kommt auch Freikauf in Frage, wie es bei Sander für die Zeit um 1464 ausdrücklich bezeugt ist. Seite 20: „Ferner hatten etliche Allgäuer ihre Leiber und Güter von der Eigenschaft freigekauft und hatten also keinen nachruefenden hern, diese begaben sich unter den Schutz Österreichs (,Graf Haug und seine Amtleute pfändeten sie aber und nöthigten sie in ihr Gericht und wollten von ihnen nicht Recht nehmen in den Gerichten, darein sie gehörten, wie das doch dem alten Herkommen gemäß’).”

Allein in Oberstdorf haben sich im Jahre 1448 29 Familien und Einzelpersonen samt ihren Kindern aus der heimenhofischen Leibeigenschaft losgekauft und dafür 3100 Gulden an Ulrich von Heimenhofen und seine Söhne gezahlt. Auch hier wird nach dem Texte der Urkunde der größte Wert auf Freizügigkeit und freie Wahl des Schirmes gelegt: „Und das ouch die obgerürten personen jung und alt gemainlich und ir ieglichs besunder. .die wyle sy lebent, wol sitzen und sin mugent, wä sy wend, es sy in des richs stetten (=Reichsstädten), herren stetten aid (= oder) uff dem lande. Und auch ander herren burgerrecht und schirm wol suochen, an sich nemen, halten und haben mugent, wenne, wie dik (=oft) und wa si wend ..

Einer dieser Freigekauften, nämlich Hanns Komay von Komay (heute Kornau, Gemeinde Oberstdorf), läßt sich nun tatsächlich später als Freier unter österreichischem Schirm belegen.

Als Ergebnis der Untersuchung zeichnet sich demnach ab, daß die österreichischen Eigenleute im Allgäu, die das Tiroler Feuerstättenverzeichnis von 1427 belegt, nur zum geringsten Teil aus österreichischen Herrschaften ins Allgäu zugewandert sein können. Dies kann nach ihren Familiennamen in nennenswertem Umfang nur im östlichen Tannheimer Tal und im Traufberg, Gemeinde Oberstdorf, der Fall gewesen sein. Der größte Teil wird sich vielmehr freiwillig unter österreichischen Schutz gestellt haben.

Die Erklärung dafür liegt in dem starken Gefälle an freiheitlichen Rechten, das zwischen der räumlich großen und territorial geschlossenen Grafschaft Tirol und den zersplitterten, territorial überhaupt nicht festgelegten oder abgerundeten Allgäuer Kleinherrschaften bestand. Nachdem die Allgäuer Bauern ihre Chancen auf Unabhängigkeit und Selbstregierung im Jahre 1406 so schnell eingebüßt hatten und seit der Niederlage des Bundes ob dem See von 1408 überhaupt jede Hoffnung auf eine Freiheit nach Schweizer Muster geschwunden war, bemühten sie sich wohl verstärkt aus den kleinlichen Untertanenverhältnissen loszukommen und wenigsten den Status von österreichischen Schirmleuten zu erreichen, den eine Gruppe von ihnen schon seit alter Zeit, wohl seit 1348, besessen hat.

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