Oberstdorf auf hohen Schulen - vom 15. bis 19. Jahrhundert (Teil 5)

von Dr. Kurt Eberhard am 01.06.1986

Der Verfasser beschäftigte sich im ersten und zweiten Teil seines Beitrags mit der Zielsetzung dieser Arbeit, den ersten Oberstdorfer Studenten in Leipzig und Tübingen (15. Jh.) und Erscheinungen aus demStudienbetrieb der damaligen Zeit. Ernannte dann die Oberstdorfer an den hohen Schulen zu Freiburg und Dillingen (16. Jh.). Zweiwichtige Oberstdorfer-Johann Frey, fundator und Martin Leubenstain - wurden im dritten Teil vorgestellt. Diese Serie fand ihre Fortsetzung im vierten Teil mit den bedeutenden Jesuitenpatres Johann Brutscher und Bernhard Frey.

16. Jahrhundert: Ein Oberstdorfer an der Universität Wittenberg?

Ein Fall, der über die Ortsnamen-Problematik hinausgeht, ist der des Studenten Johannes Treger. Der junge Mann immatrikulierte sich im August 1578 an der Universität Wittenberg. Hinter seinem Namen ist das Wort „Oberstorfensis” eingetragen. Der Name „Treger” ist aber in Oberstdorf unbekannt. Außer der Ortsbezeichnung sind in der Wittenberger Universitätsmatrikel keine weiteren Angaben gemacht. Der immer wieder verwendete Zusatz „Algoius” oder Almangauus” ist hier nicht zu finden. Dieser Familienname ist nur in dieser Quelle nachweisbar, erscheint also in Promotionsverzeichnissen nicht.

Ein Zweites kommt hinzu. Stadt und Universität Wittenberg (die hohe Schule wurde 1502 durch Kurfürst Friedrich den Weisen von Sachsen gegründet) wurden im 16. Jahrhundert vor allem als Wirkungsstätten Martin Luthers bekannt. Das Ziel der Universität sah der Reformator in der Ausbildung schriftkundiger Theologen, natürlich solcher der Confessio Augustana. Die Professoren mußten sich, wie an den anderen hohen Schulen auch, auf das vom Staat festgesetzte Glaubensbekenntnis eidlich verpflichten. Seit dem bedeutenden Humanisten und Hauptmitarbeiter Luthers, Philipp Melanchthon (1497 - 1560), war die Universität Wittenberg die protestantische Musterhochschule. Sie ist in dieser Hinsicht durchaus mit Ingolstadt oder Dillingen auf katholischer Seite zu vergleichen -An der protestantisch ausgerichteten und gebundenen Wittenberger Universität ein Studium zu beginnen, dürfte für den Katholiken Treger, dessen Konfession wie überall der Landesherr bestimmte, ganz gewiß keine Selbstverständlichkeit gewesen sein - einmal unterstellt, er war ein Oberstdorfer. Bereits im Juli 1524 hatten die bayerischen Regierungsstellen mehrere allgemeine Vorschriften „betreffs Reinhaltung der Religion” erlassen. Es wurde auch die Bestimmung herausgegeben, „dass jene Landeskinder, welche in Wittenberg studiren, binnen drei Monaten zurückkehren müssen und dass, wer in Zukunft die Universität Wittenberg besucht, von jedem Lehramt ausgeschlossen sein soll”.

Dieser bezeichnende Erlaß aus jener Zeit hätte zwar Johannes Treger als (angenommenen) Untertan des Bischofs von Augsburg nicht unmittelbar betroffen; die Toleranz des Augsburger Fürstbischofs wird jedoch kaum größer gewesen sein als die des Herzogs von Bayern. Ganz abgerissen ist aber offensichtlich der Besuch von katholischen Studenten an der Wittenberger Universität nicht. Der Einzugsbereich der Hochschule erstreckte sich auch auf rein katholische Gebiete. Wittenberg stand im ganzen 16. Jahrhundert, was die Zahl der eingeschriebenen Studenten betrifft, an der Spitze aller deutschen Universitäten.

Zum Schluß muß noch die Möglichkeit angeführt werden, daß Treger konvertierte, den Glauben wechselte. Das wäre zwar nicht auszuschließen, aber für jene Zeit unter den gegebenen Umständen doch ungewöhnlich.

So bleibt am Schluß nur eine einzige einigermaßen stichhaltige Erklärung: Es handelt sich entweder bei dem Familiennamen Treger oder aber, und das ist wahrscheinlicher, bei der Ortsbezeichnung „Oberstdorfensis” um einen falschen Eintrag in die Matrikel. Es müßte also eher „Oberdorfensis” heißen, und Orte namens „Oberdorf’ gibt es im deutschen Sprachraum mehrere, auch solche mit mehrheitlich protestantischer Bevölkerung.

Aus alten Dillinger Universitätsstatuten

Es war von vornherein nicht unsere Absicht, mit dieser Arbeit nur eine trockene Aufzählung aller Oberstdorfer Studenten zu geben. Vielmehr betrachten wir es auch als unser Anliegen, etwas vom Hintergrund darzustellen. Mehr als gelehrte Abhandlungen vermitteln alte Universitätsstatuten einen Einblick in die studentischen Verhältnisse früherer Zeiten.

Im Jahre 1554 wurde in Dillingen eine solche Satzung, Ordnung für die externen Studenten, die „auf iren kosten daselbs studieren werden”, herausgegeben. Es handelte sich also um diejenigen Studiosi, die mit Erlaubnis des Bischofs bei Privatleuten in der Stadt Dillingen und nicht im Kollegium wohnten.

Im deutschen Auszug heißt es zunächst, daß „kainer kain argwönig oder ketzerisch buech bei ime haben” darf. Sollte sich jemand einer angeordneten Durchsuchung nach solchen verdächtigen Büchern widersetzen, dann war die Antwort eindeutig: Er kann „in diser unser statt nit geduldet werden”.

  • Ein weiterer Punkt sagt, daß die Studenten „alle tag in des collegii capellen meß hören”, den „catechismum . . . wol und auswendig lernen” sollen.
  • Die „unfleißigen Studenten oder schueler”, die „ire lectionen oft versäumen”, müssen „entweders hertiglich gestraft, oder aber von der schuel gar ausgeschlossen werden”.
  • Alle sollten „auch jederzeit mit einander latein und sonst kain andere sprach reden, es sei denn, daß inen sollichs, wann sie außerhalb der statt spazieren gehen, aus sonderer Vergünstigung zugelassen werde”.
  • Die Moral wird dann im achten und neunten Punkt unmißverständlich angesprochen. Die Studenten sollten sich der „füllerei und aller unrainigkeiten, auch der heuser, da verdachte oder verleumbte Weibsbilder wohnen, enthalten, und noch vil weniger ain solche in ire behausungen füeren”.
  • Niemand soll „trinken oder essens halb in kain öffentlich Wirtshaus gehn”.
  • Es darf auch keiner, „nachdem der Wächter das erst mal der nacht die uhr ausgerueft, aus seiner behausung gehn”. „Derohalber die kosthäuser alsdann fleissig sollen versperrt werden”, heißt es in einem späteren Statut. Würde einer diese Vorschriften übertreten, „so solle er gefängnußt” werden.
  • Die Studenten dürfen „bei Vermeidung der straf des kerkers, vergwandt oder vermummbt, noch zu kainem tanz oder gassen mit ainichem saiten oder anderm spil gehn”.
  • Die Kleidung soll einfach gehalten sein, „mit andern färben unverbrembt... und aller anderer Zierden frei”.
  • Auch soll jeder (so steht in der lateinischen Fassung) das Waschen und Baden in der Donau vermeiden, „lavandi aut natandi gratia ad Danubium".

Diese Statuten blieben fast bis zum Ende der Universität Dillingen in Kraft, also mehr als zweihundert Jahre.

Zur Aufrechterhaltung der Disziplin an einer Schule gehört natürlich auch der „Schuldiener”, der Hausmeister. Seine Macht bekamen auch Oberstdorfer Studenten in der hochstiftischen Universitätsstadt zu spüren. Ende des 16. Jahrhunderts erschien eine deutsche Instruktion für den „akademischen Pedell” „bei der Höchen Schuel in Dilingen”.

In dieser Dienstanweisung wird dem „bedell” befohlen, „auf alle Studenten ein fleissiges aufsehen” zu haben, „fürnemlich und sonderbar auf diejenige, so die schuelen und gottesdienst leichtlich mehrmahlen versäumen; welche burger und andere ehrenlait belaidigen; so die tänz und wirthshäuser oder ainigerlai verleimbte, beschraithe örther besuechen; welche ihr oder ihrer eltern, patronen oder herren geld unnuzlich verthun und verschwenden ... dise alle oder deren namen solle er bedell alsbald schriftlich oder mündlich dem H. Rectori oder Praefecto Studiorum ohne respect anzaigen”.

Das Aufpassen und Melden, dem der Pedell, der „geschworne diener der universitet”, nachzugehen hatte, galt auch für den außerschulischen Bereich. Entsprechend lautet der Instruktionspunkt 9 der Dienstanweisung: „Ehe einem Studenten, so von hier wegzuziehen begehrt, ein testimonium (Zeugnis) gegeben wird, soll der bedell, inmassen ihme anbefohlen, zuvor erkundigen, wie sich der student ausser der universitet gehalten und ob die gläubiger bezahlt und befridiget seien.”

Weniger als hundert Jahre nach diesem Erlaß, im Jahre 1661, erschienen (in Plakatform gedruckt) „Statuten für die Kostherren”, also für diejenigen Bürger, bei denen Studenten in Logis wohnten: „So den Kostherren und Kostfrauen zu wissen.”

„Keinem Studenten soll ohne austruckliche Bewilligung der Eltern über einen Gulden monatlich extra geborgt werden.”
Es ist auch keinem Studenten erlaubt, „einiges Zihl- und Bürschrohr (Handfeuerwaffen) zu brauchen, einigen Hund zu erhalten, oder Taback zu trinken”.

„Kein Student soll die Kost (den Vermieter) ändern ohne Vorwissen” des akademischen Präfekten.
Darauf haben die Kostherren und Kostfrauen zu achten, „damit durch gesamten Fleiß die gewünschte academische Disciplin je mehr und mehr befürdert werde”.

Viele werden heute den Dillinger Universitätsstatuten verständnislos gegenüberstehen oder sich gar vor Grausen schütteln, andere könnten vielleicht wehmütig feststellen, daß zu jener Zeit noch „Zucht und Ordnung” herrschten. Wie auch immer: Sicher ist auch damals nicht alles so heiß gegessen wie gekocht worden.

16./17. Jahrundert: Oberstdorfer an der Universität Ingolstadt

Einige Oberstdorfer besuchten im 16. und 17. Jahrhundert die Universität Ingolstadt, die einzige im Herzogtum Bayern.

Die hohe Schule war 1472 nach dem Vorbild der Wiener Universität von Herzog Ludwig dem Reichen gegründet worden. Anfang des 16. Jahrhunderts stand Ingolstadt in der Pflege des Humanismus an der Spitze aller deutschen Hochschulen. In diesen ersten Jahrzehnten bildete die Universität unter dem Theologieprofessor Johann Eck und anderen „das stärkste Bollwerk des katholischen Glaubens in Deutschland”. Ein wichtiges Datum in der Geschichte der hohen Schule war das Jahr 1588: Herzog Wilhelm V. übertrug den Jesuiten die Artistenfakultät (philosophische Fakultät) mit dem dazugehörigen Gymnasium (Pädagogium). Dieser Übertragung waren erbitterte Streitigkeiten vorausgegangen: Die Universität wollte kein „zweites Dillingen” werden. In dem „langher schwebendten stritt” waren manche „herren jesuiten” „mit den auswärtigen Professoren” gelegentlich „gleichwie mit Schulbuben” umgegangen. Es dauerte lange, bis sich die Gemüter wenigstens etwas beruhigt hatten. Auch unter den Jesuiten, die die Gegenreformation hauptsächlich trugen, trat die „hohe schuel” zu Ingolstadt "„als Gegenstück Wittenberg’s auf.

Teil 5 Hohe Schulen - Heft 9

Titelblatt einer gedruckten
philosophischen Disputation.

Das öffentliche wissenschaftliche
Streitgespräch aus der Physik
fand am 25. Mai 1640 bei St. Anna
in Augsburg unter dem
 Vorsitz
des Philosophieprofessors Bernhard Frey statt.

Drei Oberstdorfer, die an der Universität Ingolstadt studierten, wurden in dieser Serie schon ausführlich besprochen. Es war zunächst „Heinricus Gross de Oberstarff baccalarius”, der sich 1474, also schon zwei Jahre nach der feierlichen Eröffnung der hohen Schule, unter dem Rektor Johannes Maynberger in die Matrikel eintrug. Das Bakkalaureat hatte er 1465 an der Universität Leipzig erworben. -Von 1598 bis 1601 studierte der Jesuit Johann Brutscher Theologie in Ingolstadt. Unter dem Datum des 16. Oktober 1601 finden wir ihn als Professor der Philosophie in der Matrikel. - Auch der bedeutende Jesuitenpater Bernhard Frey besuchte die Universität Ingolstadt. Von 1627 bis 1630 belegte er den Philosophiekurs, und von 1633 bis 1637 dauerte sein Studium der Theologie. Im Wintersemester 1641 begann er als Philosophieprofessor mit den Triennium.

Im Jahre 1560 , am 8. Juni, immatrikulierte sich an der Universität Ingolstadt „Udalricus Frey Oberstorfensis”. Der Inscriptor nahm es an dieser hohen Schule etwas genauer und fügte noch die Allgäuer Herkunft hinzu: „Almangauus”. Außerdem ist „Artium Studiosus” vermerkt. Der junge Ulrich studierte die Artes, er begann also mit dem dreijährigen Philosophiekurs. Die 48 Pfennig Einschreibegebühr, die er nach der Vermögenslage seiner Eltern zu bezahlen hatte, lag etwas unter dem Durchschnitt. Ein Baron Ferdinand Fugger (Kirchberg-Weisenhorn), der sich drei Wochen vorher eingeschrieben hatte, mußte natürlich erheblich mehr hinlegen, nämlich zwei Gulden.

Es ist nicht bekannt, wie lang Ulrich Frey an der Universität Ingolstadt war und ob er vielleicht auch das Theologiestudium aufnehmen konnte. Wir wissen auch nichts über eine Graduierung. „Das Aktenmaterial der Artisten ist ganz schlecht überliefert”, urteilt ein Kenner der Ingolstädter Universität.

Im Generalschematismus der Diözese Augsburg wird Ulrich Frey (für das Jahr 1568) als Pfarrer von Ottacker-Ried genannt. 15 74 erhielt er die Pfarrei Wertach. 1603 ging er weg und übernahm - sicher nicht ohne ganz wichtigen Grund - die Pfarrei Thalfingen, nordöstlich Ulm.

Ein knappes Vierteljahrhundert nach Ulrich Frey, am VII. Junius 1583, trug sich „Conradus Capeler Oberstorffensis, artium Studiosus” in die Ingolstädter Matrikel ein. Auch bei ihm fehlt nicht der Zusatz „Almangauus”. Mit großer Wahrscheinlichkeit handelt es sich um den jüngeren Sohn des Jerg Cappeler, Inhaber des Meierhofs A, tödlich verunglückt Ende Mai 1577. Der junge Konrad konnte also im Immatrikulationsjahr 1583 höchstens 17 Jahre alt gewesen sein. Es war nicht gerade die Norm, daß einer schon in diesem Alter mit dem Philosophiestudium begann. Über den Studienabschluß des Konrad Kapeler ist nichts bekannt. Wir wissen auch nichts über seine berufliche Tätigkeit nach dem Studium.

Am 12. Juni 1604 immatrikulierte sich in Ingolstadt „Michael Seelos Oberstorfensis Almangauus”. Er gehörte zu einer Gruppe von sieben weiteren „artium studiosi”, die als „pauperes”, als Arme keine Gebühren zu entrichten hatten. Armut war kein Hindernis, ein Studium zu beginnen. Aber mittellose Studenten hatten es, wie zu allen Zeiten, weit schwerer. Und Betteln war auch damals nicht jedermanns Sache.

Im Jahre 1607 finden wir Michael Seelos „Obersdorffensis” an der Universität Freiburg. Im Jahr darauf empfing er die Minores (die niederen Weihegrade).

„Weitere Weihen sind aber nicht eingetragen, er erscheint auch nicht im Generalschematismus”mit dem Studium begann. Er schrieb sich am 17. November als Student der Logik ein. Auch bei ihm als „Oberstorffensis” ist der Zusatz „Algoius” vermerkt. Die Immatrikulationsgebühr betrug für ihn 15 Kreuzer.

Über Martin Brutscher wissen wir mehr als über andere Oberstdorfer Studenten in Ingolstadt; denn er war Pater der Gesellschaft Jesu. Und der Jesuitenorden pflegte genau Buch zu führen. Nach Martin Leubenstain und Johann Brutscher und noch vor Bernhard Frey wurde Martin Brutscher Mitglied im neuen Orden.

Martin Brutscher ist am 11. November 1593 in Oberstdorf geboren. Am 28. April 1618 trat er ins Noviziat ein. Er studierte Philosophie in Ingolstadt und - mit großer Wahrscheinlichkeit auch an dieser Universität - Theologie. Während der theologischen Semester wurde er zum Priester geweiht. Etliche Jahre später legte er die Profeß der vier Gelübde ab. Lange Zeit war er bei Missionen eingesetzt, und mehrere Jahre stand er Ordensniederlassungen der Jesuiten als Superior vor („complures etiam annos Residentys nostrorum Superior praefuit”). Martin Brutscher starb in Altötting am 21. April 1654. Er hatte das Grauen und die furchtbaren Geißeln seiner Zeit erlebt: Krieg, Pest und Hunger.

Teil 5 Hohe Schulen - Heft 9

Fassade der Schule in Ingolstadt

Der letzte Oberstdorfer, der an der Universität Ingolstadt studierte, war „Ludouicus Erb Algoius’’. Am 30. Oktober 1666 schrieb er sich als Student der Jurisprudenz ein. Er war der erste Oberstdorfer, der dieses Studienfach belegte. 30 Kreuzer mußte er für die Anmeldung bezahlen. Die Gebühren waren allgemein angestiegen. Allerdings war der Geldwert infolge inflationistischer Tendenzen im 16. Jahrhundert und der schlimmen Folgen des Dreißigjährigen Krieges gesunken.

Im Immatrikulationsjahr 1666 war Ludwig Erb bereits 30 Jahre alt. Das erscheint doch etwas ungewöhnlich. Dabei ist zu beachten, daß er sehr spät das Gymnasium besuchte. Er absolvierte die Humaniora in Dillingen wie seine Brüder Johann, Elias und Zacharias. In welcher Form Ludwig Erb sein Jurastudium abschließen und welchen Beruf er danach ergreifen konnte, ist nicht bekannt.

(Fortsetzung folgt)

Kontakt

Verschönerungsverein Oberstdorf e.V.
1. Vorsitzender
Peter Titzler
Brunnackerweg 5
87561 Oberstdorf
DEUTSCHLAND
Tel. +49 8322 6759

Der Verein

Unser gemeinnütziger Verein unterstützt und fördert den Erhalt und Pflege von Landschaft, Umwelt, Geschichte, Mundart und Brauchtum in Oberstdorf. Mehr

Unser Oberstdorf

Seit Februar 1982 werden die Hefte der Reihe "Unser Oberstdorf" zweimal im Jahr vom Verschönerungsverein Oberstdorf herausgegeben und brachten seit dem ersten Erscheinen einen wirklichen Schub für die Heimatforschung. Mehr

Wir verwenden Cookies
Wir und unsere Partner verwenden Cookies und vergleichbare Technologien, um unsere Webseite optimal zu gestalten und fortlaufend zu verbessern. Dabei können personenbezogene Daten wie Browserinformationen erfasst und analysiert werden. Durch Klicken auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung zu. Durch Klicken auf „Einstellungen“ können Sie eine individuelle Auswahl treffen und erteilte Einwilligungen für die Zukunft widerrufen. Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Einstellungen  ·  Datenschutzerklärung  ·  Impressum
zurück
Cookie-Einstellungen
Cookies die für den Betrieb der Webseite unbedingt notwendig sind. weitere Details
Website
Verwendungszweck:

Unbedingt erforderliche Cookies gewährleisten Funktionen, ohne die Sie unsere Webseite nicht wie vorgesehen nutzen können. Das Cookie »TraminoCartSession« dient zur Speicherung des Warenkorbs und der Gefällt-mir Angaben auf dieser Website. Das Cookie »TraminoSession« dient zur Speicherung einer Usersitzung, falls eine vorhanden ist. Das Cookie »Consent« dient zur Speicherung Ihrer Entscheidung hinsichtlich der Verwendung der Cookies. Diese Cookies werden von Verschönerungsverein Oberstdorf auf Basis des eingestezten Redaktionssystems angeboten. Die Cookies werden bis zu 1 Jahr gespeichert.

Cookies die wir benötigen um den Aufenthalt auf unserer Seite noch besser zugestalten. weitere Details
Google Analytics
Verwendungszweck:

Cookies von Google für die Generierung statischer Daten zur Analyse des Website-Verhaltens.

Anbieter: Google LLC (Vereinigte Staaten von Amerika)

Verwendete Technologien: Cookies

verwendete Cookies: ga, _gat, gid, _ga, _gat, _gid,

Ablaufzeit: Die Cookies werden bis zu 730 Tage gespeichert.

Datenschutzhinweise: https://policies.google.com/privacy?fg=1

Externe Videodienste
Verwendungszweck:

Cookies die benötigt werden um YouTube Videos auf der Webseite zu integrieren und vom Benutzer abgespielt werden können.
Anbieter: Google LLC
Verwendte Technologien: Cookies
Ablaufzeit: Die Cookies werden bis zu 179 Tage gespeichert.
Datenschutzerklärung: https://policies.google.com/privacy?hl=de&gl=de

Cookies die benötigt werden um Vimeo Videos auf der Webseite zu integrieren und vom Benutzer abgespielt werden können.
Anbieter: Vimeo LLC
Verwendte Technologien: Cookies
Ablaufzeit: Die Cookies werden bis zu 1 Jahr gespeichert.

Datenschutzerklärung: https://vimeo.com/privacy